Strafrecht

Das Strafrecht knüpft an die Verletzung von geschützten Rechtsgütern an. Dabei sollte der gesetzgeberische Einsatz von Strafrecht wegen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips immer nur letztes Mittel sein. Das heißt, dass das Strafrecht nur greifen soll, wenn die Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht mehr ausreichen, um einen wirksamen Rechtsgüterschutz herbeizuführen. Deshalb hat das Strafrecht immer nur fragmentarischen Charakter.

Sollten Sie in eine strafrechtliche Sache verwirkelt sein, ist schneller anwaltlicher Rat erforderlich. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Angelegenheiten.

 

 

 

 

 

 

 

ANNE-KATHRIN GRÖNINGER
Rechtsanwältin
Mediatorin


PETER MEYERING
Rechtsanwalt*



Lingener Straße 38
49716 Meppen

Tel.: 0 59 31 - 4 96 78-26
Fax: 0 59 31 - 4 96 78-78

*im Angestelltenverhältnis